Bestätigung der Selbstauskunft

Der Anspruch auf Durchführung eines SARS-COV 2 Antigen Schnelltests besteht nur dann, wenn der Grund der Testung dem Leistungserbringer dargelegt wurde und darüber hinaus von der zu testenden Person im laufe unseren Prozesses digital unterschrieben wird.

In den folgenden Listen können Sie entnehmen welche Nachweise Sie erbringen müssen:


Kostenlose-Testung:

Begründung
Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
Nachweis
Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor
Begründung
Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
Nachweis
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Als Nachweis kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.
Begründung
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Nachweis
Begründung
Pflegende Angehörige
Nachweis




Mit dieser Unterschrift versicheren Sie uns, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

Ihre Unterschrift wird mit Ihren Testdaten bis zum 31.12.2024 gespeichert um diese ggf. für Prüfungs/Nachweis-Zweck den zugriffsberechtigten Stellen vorzulegen.